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Stellungnahme zum BMAS-Referentenentwurf vom 24. August 2026

Der VDSI begrüßt die Modernisierung der Biostoffverordnung und den Abbau unnötiger Bürokratie. Seine Stellungnahme fordert gezielte Nachbesserungen, insbesondere bei Unterweisung, Gefährdungsbeurteilung und Verantwortlichkeiten. Die vollständige Stellungnahme steht zum Download bereit.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant Änderungen der Biostoffverordnung. Der VDSI begrüßt die Zielrichtung, die Vorschriften zu modernisieren und Betriebe von unnötiger Bürokratie zu entlasten. In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf sieht der Verband jedoch gezielten Korrekturbedarf: Entlastung muss mit klaren Verantwortlichkeiten, einer praxistauglichen Umsetzung und einem verlässlich hohen Schutzniveau verbunden bleiben.

Ein Schwerpunkt ist die Unterweisung. Digitale Formate können insbesondere allgemeine, theoretische und wiederkehrende Inhalte sinnvoll unterstützen. Die erforderliche persönliche und praktische Unterweisung können sie jedoch nicht vollständig ersetzen. Wo sicheres Arbeiten praktische Fertigkeiten voraussetzt, müssen diese persönlich am Arbeitsplatz oder in einer gleichwertigen praktischen Lernumgebung vermittelt und erforderlichenfalls geübt werden. Der VDSI fordert deshalb, Rückfragemöglichkeiten, eine geeignete Überprüfung des Verständnisses und notwendige Praxisanteile ausdrücklich im Verordnungstext abzusichern.

Bei der Gefährdungsbeurteilung setzt sich der Verband für risikobasierte Überprüfungsabstände ein. Diese sollen sich am tatsächlichen Gefährdungspotenzial und an den betrieblichen Bedingungen orientieren. Die unverzügliche Aktualisierung bei maßgeblichen Veränderungen oder neuen Erkenntnissen bleibt dabei erhalten.

Weitere Vorschläge betreffen persönliche Schutzausrüstung und Schutzkleidung, wirksame Schutzmaßnahmen im mobilen Gesundheitsdienst, die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber und die Expositionsdokumentation. Auch verständliche Anforderungen, realistische Folgenabschätzungen und eine widerspruchsfreie Umsetzung des europäischen Rechts gehören zu den Anliegen des VDSI.

Die Stellungnahme verbindet damit konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau mit Anforderungen an einen wirksamen Arbeitsschutz im betrieblichen Alltag.